KOSTEN

Behandlung gesetzlich Versicherter
Für gesetzlich versicherte Patienten übernimmt die Krankenkasse kurzfristig bis zu drei Sprechstunden bei einer niedergelassenen Psychotherapeutin / einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Stellt diese/-r einen Behandlungsbedarf fest und kann ihnen einen Therapieplatz anbieten, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei vorliegender Indikation (Diagnose) nach Antrag bzw. gutachterlicher Einschätzung die Behandlungskosten.

Abrechnung für privat Versicherte
Für privatversicherte Patienten hängt die Erstattung der Behandlungskosten für eine Psychotherapie vom jeweiligen Vertrag ab, den sie mit ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Erkundigen Sie sich bitte bei ihrer Krankenkasse, ob Psychotherapie Teil Ihres Tarifs ist und ob es bezüglich des Leistungsumfanges (z.B. Anzahl der Therapiesitzungen, Erstattungshöhe) Einschränkungen gibt. Es gibt bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen kein einheitliches Prozedere der Antragsstellung. Informieren Sie sich deshalb nach den Konditionen Ihrer Krankenkasse und besorgen Sie notwendige Vordrucke oder Formulare. Ich unterstütze sie gerne bei Fragen hierzu. Bei Vorliegen einer Indikation fordern die meisten privaten Versicherungen nach fünf probatorischen Sitzungen einen ausführlichen Antrag für die Erstattung weiterer Behandlungsstunden. Dieser wird bei Bedarf von mir erstellt. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Sie bezahlen zunächst privat und können die Rechnungen dann zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

Abrechnung für Beihilfeberechtigte
Verhaltenstherapie ist beihilfefähig. Die Kosten werden in der Regel bei Vorliegen einer Indikation (begründete Diagnose) übernommen. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie sind bei der zuständigen Beihilfestelle anzufordern. Nach fünf probatorischen Sitzungen wird ein ausführlicher Antrag (chiffriert an den Gutachter/ die Gutachterin) für die Übernahme weiterer Therapiestunden erwartet. Dieser wird im gegebenen Fall von mir erstellt. Davon ausgenommen ist die Kurzzeit-Verhaltenstherapie von 10 Behandlungsstunden, die lediglich von der Beihilfestelle genehmigt werden muss. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

Selbstzahler
Als Selbstzahler spielen bürokratische Formalitäten wie Antragstellung, Leistungseinschränkungen oder Konsultationsgründe keine Rolle, zudem ist völlige Diskretion sichergestellt. Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die Kosten dafür betragen entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten 100,55 EUR.

Die Abrechnung der Behandlungskosten für privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Absage von Terminen
Sollten Sie verhindert sein einen geplanten Termin wahrzunehmen, bitte ich Sie, mir dies bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen.